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Lünen braucht Sie - als Wahlhelfer:in

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 sind in vollem Gange. Für die Wahlen sind wir auch in diesem Jahr wieder auf die Hilfe von zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen.

Wahlhelfer:in zu werden ist einfach und die Aufgabe erfordert keinerlei Vorkenntnisse. Wer sich als Wahlhelfer:in engagiert, leistet einen wichtigen Beitrag für unsere demokratisch verfasste Gesellschaft. Deswegen bitten wir Sie: Helfen auch Sie mit!

Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt:

Jetzt gleich anmelden!

Der bequemste Weg für Ihre Anmeldung ist die Online-Bewerbung unter www.luenen.de/wahlhelfer - dort werden Sie Schritt für Schritt durch das Anmeldeformular geleitet.

Sie können sich auch per Telefon bei uns melden (02306 104-1442), oder uns eine E-Mail (wahlen@luenen.de) oder ein Fax (02306 104-211120) mit Ihrer Anmeldung schicken. Bitte geben Sie darin Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse an. Sie können angeben, falls Sie in einem bestimmten Wahlraum eingesetzt werden möchten. Wenn Sie mit einer bestimmten anderen Person gemeinsam eingesetzt werden möchten, geben Sie bitte den Namen dieser Person an (bei der Online-Anmeldung im Feld "Bemerkungen"). Wir sind bemüht, Ihrem Wunsch nachzukommen. Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlhelfer:innen eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion sie eingesetzt werden.

Ihre Anmeldung ist freiwillig und gilt nur für die aktuelle Wahl. Sie gehen keine Verpflichtung für zukünftige Wahlen ein.

Wahlhelfer:innen haben wichtige Aufgaben

Die Wahlhelfer:innen kontrollieren die Wahlberechtigungen, geben die Stimmzettel aus und stellen sicher, dass die angekreuzten Stimmzettel ordnungsgemäß in die Wahlurne eingeworfen werden. Sie erläutern den Wähler:innen den Wahlvorgang, falls Fragen aufkommen. Die Wahlhelfer:innen sorgen also dafür, dass die Wahl geordnet und rechtmäßig abläuft.

Am Wahlabend sind die Wahlhelfer:innen für die Auszählung der Stimmen verantwortlich. Sie sortieren und zählen die Stimmzettel und melden das Ergebnis ihres Wahlbezirks an die Zentrale im Rathaus. Nicht nur in den Wahlräumen, sondern auch bei der Auszählung der Briefwahlstimmen werden Wahlhelfer:innen gebraucht.

Wichtig: Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Alle, die die Voraussetzungen erfüllen, können Wahlhelfer:in sein.

Wenn Sie Fragen haben, ist am Wahltag das Team Wahlen des Rathauses ständig für alle Wahlvorstände erreichbar.

Unser Dankeschön für Sie

Für jeden Tag, an dem Sie als Wahlhelfer:in in einem Wahlvorstand eingesetzt sind, bekommen Sie eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Die Aufwandsentschädigung wird auch "Erfrischungsgeld" genannt und ist ein kleines Dankeschön für Ihren persönlichen und ehrenamtlichen Einsatz

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt ausschließlich bargeldlos. Der Betrag wird jeder Wahlhelferin und jedem Wahlhelfer auf ein von ihr bzw. von ihm genanntes Konto überwiesen. 

 

 

Der "Wahlvorstand" - Wahlhelfer:innen arbeiten im Team

Als Wahlhelfer:in gehören Sie zu einem Team eines achtköpfigen Wahlvorstandes. Die Teammitglieder sorgen in unterschiedlichen Funktionen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Zum Wahlvorstand gehören:

  • eine Wahlvorsteher:in und eine Stellvertretung
  • eine Schriftführer:in und eine Stellvertretung
  • vier Beisitzer:innen

Welche Vorausetzung müssen Wahlhelfer:innen erfüllen?

Um Wahlhelfer:in zu sein, müssen Sie am Wahltag selbst wahlberechtigt sein. Das heißt, Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (z. B. durch ein Gerichtsurteil) und müssen mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29. April 2022 in Nordrhein-Westfalen Ihre Hauptwohnung haben. 

Der Tag als Wahlhelfer:in

Wenn Sie bei der Urnenwahl in einem Wahlraum eingesetzt sind
Ihr Einsatzort ist einer der 66 Wahlräume im Stadtgebiet. Sie treffen sich mit dem Wahlvorstand am Wahlsonntag um 7:30 Uhr. Um 8 Uhr öffnen Sie den Wahlraum. Die Wahl ist um 18 Uhr beendet. Danach beginnt die Auszählung und am Ende verpacken sie alle Unterlagen.

Wenn Sie bei der Briefwahl eingesetzt sind
Ihr Einsatzort ist das Briefwahlzentrum, die Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Holtgrevenstraße 2-6, 44532 Lünen. Der Einsatz beginnt am Wahlsonntag um 16:30 Uhr. Auch hier endet der Tag als Wahlhelfer:in, wenn alle Stimmen Ihres Stimmbezirks ausgezählt und alle Unterlagen ordnungsgemäß verpackt sind.

Schulungen

Unter diesem Link finden Sie eine interaktive Lernplattform für die Aufgabe im Wahlvorstand: Interaktive Lernplattform für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer- die Lernplattform sowie der darin enthaltene Schulungsfilm sind ein eigeninitiiertes, interkommunales Gemeinschaftsprojekt verschiedener Städte in NRW.

Datenschutzerklärung und -informationen für Wahlhelfer:innen

Die Datenschutzerklärung und Information nach Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Wahlhelfe:rinnen im Rahmen der Durchführung von Wahlen finden Sie hier (PDF).
 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk.

In jedem Wahllraum und für jeden Briefwahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingerichtet.

Der Wahlvorstand besteht aus Vorsteher:in, der Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzer:innen. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

       
Welche Aufgaben übt ein Wahlvorstand aus?

Der Wahlvorstand ist verantwortlich u. a. für folgende Aufgaben:

  • Überwachung der Wahlhandlung
  • Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers
  • Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen
  • Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnismitteilung
    • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Gibt es besondere Pflichten?

Neutralität ist oberstes Gebot.

Das Wahlehrenamt ist unparteiisch wahrzunehmen. Jede Wahl hat ohne jede Beeinflussung stattzufinden, weder durch Worte noch durch das sichtbare Tragen irgendeines Zeichens, das auf eine politische Einstellung hinweist (z. B. Nadel oder Plakette). 

Zur Verschwiegenheitspflicht gehört ebenfalls, ob jemand von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat oder nicht. Achten Sie darauf, dass Sie in Anwesenheit anderer Personen keine persönlichen Daten offenbaren.

 

 
Wo werde ich eingesetzt?

Sollten Sie einen Wunschwahlbezirk angegeben haben, versuchen wir Sie nach Möglichkeit dort einzusetzen. Ansonsten sind wir bestrebt, alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe dazu einzusetzen.

In einigen Fällen lässt sich aber unter Berücksichtigung der gemeldeten Freiwilligen und der zu besetzenden Funktionen ein Einsatz in einem anderen Gebiet nicht vermeiden. Wir bitte hier um Ihr Verständnis.

Grundsätzlich lässt sich aber sagen, je früher Sie sich melden, um so eher können wir Ihren Wunsch berücksichtigen und Sie entsprechend einsetzen.

Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?

Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion sie eingesetzt werden

 
Wie lange dauert die Tätigkeit am Wahltag?

Der Wahlvorstand trifft sich um 7:30 Uhr im Wahlraum, um die Aufgaben zu besprechen und evtl. auch um den Raum noch entsprechend herzurichten. Um 8:00 Uhr beginnt die Wahlhandlung, die bis 18:00 Uhr andauert. Nach 18:00 Uhr beginnt das Auszählen der Stimmzettel, also die Ermittlung des Wahlergebnisses und das Verpacken der Wahlunterlagen. Diese Arbeiten werden bis etwa 20:00 Uhr andauern.

Nachdem das Ergebnis feststeht und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur der Wahlvorsteher gibt noch die Wahlunterlagen bei der Annahmestelle im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen, ab.


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