Rathausbeflaggung

Das Lüner Rathaus ist mehr als 50 Meter hoch - entsprechend gut sichtbar sind auch die drei Flaggenmasten auf dem Dach. An Tagen, an denen geflaggt wird, sind die Flaggen weithin sichtbar. Zu welchen Anlässen die Flaggen auf oder an öffentlichen Gebäuden aufgezogen werden, ist NRW-weit über die Beflaggungsverordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales einheitlich geregelt.
Flaggen
Geregelt ist auch, welche Flaggen aufgezogen werden und in welcher Reihenfolge das geschieht. Von links nach rechts werden auf dem Rathaus die Europaflagge (blau mit gelben Sternen), die Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) und die Landesflagge (Grün-Weiß-Rot) gehisst. "Von links nach rechts" heißt immer: Von der Hauptanschrift des Gebäudes aus gesehen. Das ist fürs Rathaus der Willy-Brandt-Platz, also der Marktplatz. Von Westen (also von der "Rückseite" des Rathauses aus gesehen) erscheint die Reihenfolge andersherum.
Beflaggungstage
Nach der Beflaggungsverordnung werden die Flaggen auf dem Lüner Rathaus an folgenden Tagen gehisst:
1) am 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
2) am 1. Mai, dem Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,
3) am 9. Mai (Europatag),
4) am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
5) am Jahrestag des 17. Juni 1953 (Tag des Volksaufstandes in der DDR; bis 1990 "Tag der deutschen Einheit"),
6) am Jahrestag des 20. Juli 1944 (Tag des gescheiterten Attentats auf Adolf Hitler),
7) am Jahrestag des 23. August 1946 (Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen),
8) am 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit),
9) am Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),
10) an Tagen, an denen allgemeine Wahlen stattfinden (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) und am Volkstrauertag wird halbmast geflaggt. Das Innenministerium kann auch zu anderen Anlässen Trauerbeflaggung anordnen, auch dann werden die Flaggen auf Halbmast gesetzt.
Andere Anlässe
Auch zu anderen Anlässen können Flaggen auf dem Rathaus zu sehen sein. So wird beispielsweise zum Schützenfest des Lüner Schützenvereins von 1332, der sein Fest in der unmittelbaren Nähe des Rathauses feiert, eine grün-weiße Schützenflagge aufgezogen. Das ist möglich, weil die Gemeinden in NRW über die landesweiten Beflaggungstage hinaus aus eigener Entscheidung flaggen können, wenn es ihnen geboten oder wünschenswert erscheint.
Spontan kann es weitere Beflaggungsanlässe und -tage geben, die das Innenministerium bestimmt und per Runderlass den zuständigen Stellen bekannt gibt. Weitere allgemeine Informationen zu den Beflaggungstagen und -anlässen finden Sie auch auf den Seiten des NRW-Innenministeriums: hier.