Rechnungsprüfung
Innerhalb der Gesamtverwaltung nimmt die Rechnungsprüfung eine Sonderstellung ein. Zur Unterstützung des Rates – als unmittelbar gewählte Vertretung der Lüner Bevölkerung – prüft und berät sie die Verwaltung. Sie ist aus diesem Grund direkt dem Rat unterstellt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Als moderne Dienstleisterin versteht die Rechnungsprüfung es als ihren Auftrag, durch Optimierung der Verwaltungsabläufe einen Mehrwert für die gesamte Kommune zu schaffen. Der Fokus ihrer Prüfungs- und Beratungstätigkeit liegt deshalb neben einer kritischen Reflexion, vor allem auf zukünftigen Handlungen. Zur nachhaltigen Förderung des Gemeinwohls, dienen ihr als Beurteilungsmaßstäbe hierbei die übergeordneten Prinzipien des Verwaltungshandelns:
- Rechtmäßigkeit,
- Zweckmäßigkeit und
- Wirtschaftlichkeit/Sparsamkeit.
Aufgrund ihrer herausgehobenen Rolle sowie den damit verbundenen Kompetenzen und hieraus erwachsenden Synergien, ist überdies auch die Funktion der Korruptionsprävention der Rechnungsprüfung zugeordnet.
Die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit finden sich im Einzelnen in der Gemeindeordnung NRW, dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Lünen.
Rechnungsprüfung / Örtliche Rechnungsprüfung
Adresse
Pfarrer-Bremer-Str. 16
44532 Lünen
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Anfahrt
Zur Informationsseite unter "Rathaus"
Betriebswirtschaftliche Prüfung: 02306 104 -1238; -1319; -1679; -1218
Technische Prüfung: 02306 104 - 1558; -1208