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Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung dienen der Verkehrssicherheit, insbesondere der Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Ziel ist die Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als wirksamster Schutz gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor Unfallfolgen.

Um die Akzeptanz der Geschwindigkeitskontrollen zu erhöhen, werden die Standorte für Geschwindigkeitsmessungen öffentlich angekündigt.

Gemäß § 48 Abs. 2 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) vom 13.05.1980 (GV. NW. 1980 S. 528) in der zurzeit gültigen Fassung - sind die großen kreisangehörigen Städte, unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden, zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr an Gefahrenstellen.

Bei der Stadt Lünen wird diese Aufgabe durch die Abteilung Verkehrsüberwachung wahrgenommen.
 

Gefahrenstellen sind:

  • Orte und Streckenabschnitte
    die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menchen frequentiert werden.
    Hierzu zähen z. B. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Altenheime, Krankenhäuser aber auch Schulbushaltestellen, Querungshilfen und Radwegestrecken.
     
  • Unfallhäufungsstellen: 
    Unter Unfallhäufungsstellen sind die von der Polizei Dortmund ermittelten und der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung formell gemeldeten Einmündungen und Knotenpunkte (Unfallhäufungsstellen) und Straßenstrecken (Unfallhäufungsstrecken) zu verstehen, bei denen die jeweils zur Feststellung als Unfallhäufungsstelle landesrechtlich vorgegebenen Richtwerte erreicht oder überschritten werden und bei denen nichtangepasste Geschwindigkeiten bei der Unfallentwicklung mitgewirkt haben können.
     
  • Streckenabschnitte,
    wenn überdurchschnittlich häufige Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden.
    Bevor an diesen Streckenabschnitten Messstellen eingerichtet werden, erfolgt zunächst eine Verkehrszählung, mit der objektive Daten über Fahrzeugmengen und tatsächlichem Geschwindigkeitsniveau ermittelt werden. Ergibt die Auswertung der Daten überdurchschnittlich hohe Geschwindkigkeitsverstöße, wird eine Messstelle eingerichtet.
     
  • Baustellen und ähnliche straßenbauliche Engpässe
    Die  Messstellen werden in Abstimmung mit der Polizei und dem Kreis Unna unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse festgelegt. Nutzungszeiten von schutzwürdigen Bereichen (z.B. Öffnungszeit von Kindergarten oder Schule) werden berücksichtigt.

Hinweis

Aktuelle Kontrollstellen der Mobilen Geschwindigkeitsüberwachung

Eine Änderung der geplanten Einsatzzeiten
(nach Datum und/oder Ort) aus unvorhersehbaren organisatorischen oder örtlichen Gründen (z.B. technische Probleme, widrige Witterung oder Personalausfall) bleibt vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der geplanten Messungen am genannten Ort oder zu einer bestimmten Zeit. Es muss darüber hinaus im gesamten Kreisgebiet mit kurzfristigen Kontrollen durch die Polizei Dortmund und den Kreis Unna gerechnet werden.

Bußgeldstelle Geschwindigkeitsüberwachung