Privatanzeige Halte- und Parkverstöße auf öffentlichen Flächen
Jeder hat sich sicher schon einmal über einen anderen Verkehrsteilnehmer geärgert. Sei es, dass jemand auf dem Gehweg geparkt oder einen Fußgänger fast umgefahren hat. Dies sind nur Beispiele dafür, was uns allen auf der Straße so passieren kann. Es stellt sich nur die Frage, was kann man gegen solch rücksichtsloses Verhalten tun? Sollte Ihnen auffallen, dass sich ein Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig verhält, besteht für Sie die Möglichkeit, auch privat eine Anzeige zu erstatten.
Wie erstatte ich Privatanzeige?
Eine Privatanzeige ist immer schriftlich mit vollem Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift einzureichen. Welche Angaben zur weiteren Bearbeitung unbedingt nötig sind, entnehmen Sie bitte unserem Formular "Privatanzeige". Lesen Sie dazu bitte auch das Merkblatt.
Bitte senden Sie Ihre Privatanzeige unterschrieben an:
Stadt Lünen
Verkehrsüberwachung
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen