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Abgeschlossenheitsbescheinigungen

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Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
 

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.

  • Formloser Antrag zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Aufteilungspläne
  • Auszug aus der Flurkarte

Alle Unterlagen sind mindestens zweifach einzureichen.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Ihre Ansprechperson

Werbeanlagen / Abgeschlossenheitsbescheinigungen / Ordnungsbehördliche Verfahren
Technisches Rathaus
Raum: 324.1, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Dienstag:8:00 - 16:00 Uhr*
Donnerstag:8:00 - 16:00 Uhr*

*und nach individueller Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit
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