- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Torsten
Schneider
Werbeanlagen / Abgeschlossenheitsbescheinigungen / Ordnungsbehördliche Verfahren
4.3 Bauordnung
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr*
Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr*
Freitext
*und nach individueller Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
- torsten.schneider.43@luenen.de
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ermittelt.
- Formloser Antrag zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungspläne
- Auszug aus der Flurkarte
Alle Unterlagen sind mindestens zweifach einzureichen.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
-
Abgeschlossenheitsbescheinigung, Antrag auf
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Ihre Ansprechperson
Raum: 324.1, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
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Donnerstag: | 8:00 - 16:00 Uhr* |
*und nach individueller Vereinbarung
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