Online-Services

Abmeldung eines Wohnsitzes

Sprechblase: Wer spart mir Zeit? Mein Lünen! Termin im Bürgerbüro vereinbaren

 

zurück zur Abteilung

 

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen,

  • die ins Ausland verziehen oder
  • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.

Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes zuständig.

Für die Überbringung der Abmeldung können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Die Vordrucke finden Sie am Ende dieser Seite.

Eine Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen.

Für die Abmeldung entstehen Ihnen keine Kosten.

  • Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
  • Personalausweis/Reisepass von beauftragten Personen (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • ausgefüllter Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für beauftragte Personen im Original (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

Hinweis: Falls vorhanden, bringen Sie bitte Ihr Familienbuch mit. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.

 

Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Der elektronische Aufenthaltstitel dient dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren. Er ist nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Reisepass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist in der Regel kein Passersatz.

Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass neben dem elektronischen Aufenthaltstitel immer auch der gültige, anerkannte Reisepass oder Passersatz vorgelegt werden muss.

Ihre Ansprechperson

Rathaus
Raum: 33 EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 bis 12:30
Donnerstag:09:00 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 bis 12:30