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Amtliche Beglaubigungen

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Amtliche Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien

Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie / Abschrift mit einem Original durch Beglaubigungsvermerk.

Beglaubigungen können durch das Bürgerbüro ausgestellt werden, wenn die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss oder wenn die Urschrift von einer solchen ausgestellt wurde.

Personenstandsurkunden und Dokumente, die einem Notarzwang unterliegen, können nicht beglaubigt werden.

Fotokopien können gebührenpflichtig im Bürgerbüro für Sie gemacht werden.

 

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine amtliche Bestätigung der Unterschriftsleistung unter ein Schriftstück zum Beweis ihrer Echtheit.

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Nicht beglaubigt werden Unterschiften, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen oder die auf einem Blanko Schriftstück geleistet wurden.

Die zu beglaubigende Unterschrift ist persönlich in Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro zu leisten.

Unterschriftsbeglaubigung pro Stück 3,00 €

Kopien beglaubigen pro Stück 4,20 € 

pro Kopie DIN A4 0,70 €

Ab der 11. Kopie Din A4 0,40 €

Eine Gebührenbefreiung für Rentenzwecke ist möglich. Bitte reichen Sie dafür entsprechende Nachweise ein.

  • Originalschriftstück
  • Evtl. Kopien
  • Personalausweis
  • Vollmacht für beauftragte Personen im Original (nur bei Beglaubigung von Kopien und entfällt bei persönlicher Vorsprache)
Beglaubigung Stempel

Ihre Ansprechperson

Rathaus
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Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
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