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An- oder Ummeldung Ihrer Wohnung

Sprechblase: Wer spart mir Zeit? Mein Lünen! Termin im Bürgerbüro vereinbaren

 

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Wenn Sie in Lünen eine neue Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgerbüro anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Reisepässe und/oder Personalausweise mit sowie die Wohnungsgeberbestätigung.

Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich. Für die Überbringung der Anmeldung können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Die Vordrucke finden Sie am Ende dieser Seite.

Hinweis für Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen zusätzlich ihre Heiratsurkunde und bei Kindern die Geburtsurkunde. Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, müssen Sie sich in der Ausländerbehörde anmelden.

Bitte beachten Sie, dass bei Zuzug aus dem Ausland die persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen notwendig ist.

Besonderheiten

Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht.

Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind bewohnen oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben.

Für die An- und Ummeldung entstehen Ihnen keine Kosten.

Hinweis: Bei einem Umzug innerhalb des Kreises Unna kann Ihr Fahrzeugschein im Bürgerbüro umgeschrieben werden. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 10,80 € an.

  • Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (auszufüllen durch den Vermieter/Hauseigentümer)
  • Personalausweis/Reisepass von beauftragten Personen (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • ausgefüllter Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für beauftragte Personen im Original (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • ggf. Einverständniserklärung Sorgeberechtigter

Hinweis: Falls vorhanden, bringen Sie bitte Ihr Familienbuch mit. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Der elektronische Aufenthaltstitel dient dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren. Er ist nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Reisepass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist in der Regel kein Passersatz.

Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass neben dem elektronischen Aufenthaltstitel immer auch der gültige, anerkannte Reisepass oder Passersatz vorgelegt werden muss.

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Ihre Ansprechperson

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44532 Lünen
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Donnerstag:09:00 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
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