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Anliegerbescheinigungen

Im Regelfall verlangen Banken, Sparkassen oder sonstige Kreditgeber bei einem beabsichtigten Kauf oder Bau eines Gebäudes eine Anliegerbescheinigung. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob und in welcher Höhe Erschließungs- oder Ausbaubeiträge für das entsprechende Grundstück anfallen.

Die Bescheinigung über mögliche anfallende Erschließungs- oder Ausbaubeiträge für ein erschlossenes Grundstück erhalten Sie vom Fachdienst Straßenbau. Hierzu benötigen wir einen formlosen schriftlichen Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers z. B. per eMail, aus der das betreffende Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück) ersichtlich ist.

je angefangene 1/4 Stunde Bearbeitungszeit: 12,00 €

  • formloser schriftlicher Antrag der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers z. B. per eMail, aus der das betreffende Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück; Straße, Hausnummer) ersichtlich ist

Allgemeine Verwaltunsgebührensatzung der Stadt Lünen vom 23.07.2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 24.04.2015

Ihre Ansprechpersonen

Anliegerbescheinigungen, Beitragsabrechnung, Finanzen
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Anliegerbescheinigungen, Beitragsabrechnung, Internet, Widmungen
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