- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Vanessa
Weigelt
_Allgemeine Servicezeiten
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
- vanessa.weigelt.46@luenen.de
Klaudia
Stasch
- klaudia.stasch.46@luenen.de
Aufbruchgenehmigungen
Manchmal ist es erforderlich, Aufbrucharbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen, z. B. für die Verlegung von Versorgungsleitungen oder Aufgrabungen an der Hausfassade zur Wärmedämmung.
Bevor diese Arbeiten ausgeführt werden, ist mind. 2 Wochen vorher ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Arbeiten dürfen nur durch qualifizierte, in der Handwerksrolle für Straßen- und Tiefbau eingetragene Firmen erfolgen.
Ein Antrag ist auch dann zu stellen, wenn der Bau einer Garage, eines Carports oder eines Stellplatzes bzw. einer sonstigen Zufahrt ansteht. Auch hier sind in der Regel Arbeiten im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich. Nähere Informationen zur Überfahrtgenehmigung erhalten sie hier.
Bitte beachten Sie die besonderen Servicezeiten:
Tag | Uhrzeit |
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Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr (in den ungeraden Kalenderwochen) |
- Aufbrüche bis 5 m² 110,00 €
- Aufbrüche 5 - 50 m² 158,00 €
- Aufbrüche über 50 m² 198,00 €
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Lageplan 1:500 mit farbiger Markierung des beantragten Aufbruches (in 2-facher Ausfertigung)
- Fotos, worin die Lage des Aufbruches und das nähere Umfeld deutlich sichtbar sind
- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Lünen
Ihre Ansprechpersonen
Raum: 103 b, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Raum: 104, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | |
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Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 13:00 Uhr in den ungeraden Kalenderwochen |