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Aufbruchgenehmigungen

Manchmal ist es erforderlich, Aufbrucharbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen, z. B. für die Verlegung von Versorgungsleitungen oder Aufgrabungen an der Hausfassade zur Wärmedämmung.

Bevor diese Arbeiten ausgeführt werden, ist mind. 2 Wochen vorher ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Arbeiten dürfen nur durch qualifizierte, in der Handwerksrolle für Straßen- und Tiefbau eingetragene Firmen erfolgen.

Ein Antrag ist auch dann zu stellen, wenn der Bau einer Garage, eines Carports oder eines Stellplatzes bzw. einer sonstigen Zufahrt ansteht. Auch hier sind in der Regel Arbeiten im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich. Nähere Informationen zur Überfahrtgenehmigung erhalten sie hier.

Bitte beachten Sie die besonderen Servicezeiten:

TagUhrzeit
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr (in den ungeraden Kalenderwochen)
  • Aufbrüche bis 5 m²          110,00 €
  • Aufbrüche 5 - 50 m²        158,00 €
  • Aufbrüche über 50 m²     198,00 €
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Lageplan 1:500 mit farbiger Markierung des beantragten Aufbruches (in 2-facher Ausfertigung)
  • Fotos, worin die Lage des Aufbruches und das nähere Umfeld deutlich sichtbar sind

Ihre Ansprechpersonen

Technisches Rathaus
Raum: 103 b, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
Technisches Rathaus
Raum: 104, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
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Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr in den ungeraden Kalenderwochen