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Baugenehmigung

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Für den Neubau, den Umbau sowie die Nutzungsänderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen.
 

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) Die Höhe richtet sich nach dem Rohbauwert bzw. nach den Herstellungskosten. Für den Rohbauwert werden amtlich festgesetzte Durchschnittskosten, abhängig von der Gebäudeart und dem Bauvolumen, herangezogen.

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen:

  • Bauantragsformular
  • amtlicher Lageplan
  • Flurkarte, Deutsche Grundkarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ)
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
  • Nachweis der notwendigen Einstellplätze
  • bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
  • Erklärungen des/der Entwurfsverfassers (ggf.)
  • Baustatistikvordruck (Vordruck hier)

Bei größeren Bauvorhaben sind weitere Unterlagen erforderlich. Alle Unterlagen sind mehrfach einzureichen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen.

  • Bauordnung für das Land NRW 2018 (BauO NRW 2018)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauantrag, Nutzungsänderung, Abbruch, Werbeanlagen

Ihre Ansprechpersonen

Abteilungsleitung Genehmigungen Trianel, Aurubis, Remondis, Evonik, Innenstadt, Gewerbe-/Industriegebiete,
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