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Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Die Abteilung Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung erteilt die Erlaubnis zur Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes.


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Ihre Ansprechperson

Verkehrslenkende Maßnahmen, Baustelleneinrichtung auf öffentlichen Flächen, Ausnahmegenehmigungen nach der StVO

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44532 Lünen
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