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Pia
Prymiak
Unterhaltsberatung & Beistandschaften, Buchstaben A - G; Beurkundungen (alle Buchstaben)
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Kevin
Hummel
Unterhaltsberatung & Beistandschaften, Buchstaben H - O
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Fabian
Neuhaus
Unterhaltsberatung & Beistandschaften, Buchstaben P - Z; Beurkundungen (alle Buchstaben)
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Beistandschaften, Unterhaltsberatung
- Wir berechnen den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes und fordern den zahlungspflichtigen Elternteil zur Unterhaltszahlung auf.
- Wir setzen den Unterhaltsanspruch ggf. gerichtlich durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.
- Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen.
- Wir beraten und unterstützen den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).
Eine Trennung oder Scheidung kann die Eltern emotional sehr aufwühlen. Damit finanzielle Konflikte nicht über das Kind ausgetragen werden, berät das Jugendamt Alleinerziehende in der Auseinandersetzung über den Kindesunterhalt.
Die Beistandschaft
ist ein in den §§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankertes kostenfreies Angebot des Jugendamtes.
Die Aufgaben im Rahmen der Beistandschaft können umfassen:
- Die Feststellung der Vaterschaft
- Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Die Beistandschaft schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Der Beistand ist jedoch alleiniger Prozessvertreter für die beantragten Aufgabenbereiche.
Antragsberechtigt sind:
- Allein sorgeberechtigte Elternteile
- Bei gemeinsamer elterlicher Sorge, der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt
Die Beantragung der Beistandschaft bedarf der Schriftform. Ebenso muss die Aufhebung der Beistandschaft schriftlich erfolgen. Die Beistandschaft endet unter anderem automatisch mit der Erreichung der Volljährigkeit des Kindes.
Ihre Ansprechpersonen
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