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Beurkundungen (Jugendamt)

Auf der rechtlichen Grundlage der §§ 59, 60 des Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) beurkunden Urkundspersonen im Jugendamt unter anderem:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärungen
  • Unterhaltsverpflichtungen

Die Beurkundung der oben genannten Erklärungen beim Jugendamt ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie!

Beurkundungen im Jugendamt sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sie müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein und sich durch einen gültigen Ausweis mit Foto ausweisen können.

Die Beurkundung im Jugendamt ist kostenfrei.

  • gültiger Ausweis mit Foto

Ggf. weitere benötigte Unterlagen erfragen Sie bitte im Einzelfall bei der telefonischen Terminvereinbarung.

Vaterschaftsanerkennung Sorgeerklärung

Ihre Ansprechpersonen

Unterhaltsberatung & Beistandschaften, Buchstaben A - G; Beurkundungen (alle Buchstaben)
Rathaus
Raum: 21, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Unterhaltsberatung & Beistandschaften, Buchstaben P - Z; Beurkundungen (alle Buchstaben)
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Raum: 20, EG
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