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Bildung und Teilhabe

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Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Zu Beginn jedes Schuljahres wird ein Geldbetrag für persönlichen Schulbedarf (Hefte, Stifte, etc.) ausgezahlt.
  • Mehr- und Eintägige Ausflüge von Schulen und Kindergärten werden bezuschusst.
  • Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten wird bezuschusst. Der Eigenanteil beträgt 1 Euro pro Mahlzeit.
  • Bei Bedarf kann eine Lernförderung ("Nachhilfe") in Anspruch genommen werden
  • Kinder und Jugendliche können ein Budget für die soziale und kulturelle Teilhabe in Höhe von monatlich 10 Euro für Vereins-, Kultur und Freizeitangebote nutzen.


Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?

Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn für das Kind bzw. den Jugendlichen folgende Leistungen an die Eltern oder an das Kind selbst gezahlt wird:

Für die Entscheidung über Anträge von Kindern und Jugendlichen im Wohngeldbezug, im Bezug des Kinderzuschlages, Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist der Kreis Unna zuständig. Die Anträge können beim Kreis Unna, den örtlichen Wohngeldstellen, Bürgerämtern und/oder Sozialämtern in den jeweiligen Rathäusern gestellt werden. Es ist gewährleistet, dass die Anträge an den Kreis Unna weitergeleitet werden.

Wo kann ich die Leistungen beantragen?

Leistungen für Bildung und Teilhabe können zusammen mit den oben aufegführten Leistungen bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden. Wird Ihnen beispielsweise Wohngeld gewährt, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Unna.

 

 

 

 

Schulgeld, Essensgeld, Klassenfahrt, Tagesausflug, Sportvereine, Nachhilfe, Lernförderung

Ihre Ansprechpersonen

Grundsicherung (allgemeine Erreichbarkeit)

Rathaus
Raum: EG, 37-50
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr

Wohngeldstelle

Rathaus
Raum: 3. OG, 306-314
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und |13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr