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David
Ackers
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Corona Pandemie
Die Corona-Pandemie macht seit März 2020 Einschränkungen im Alltag eines jede Einzelnen notwendig. Wie die Einschränkungen aussehen, richtet sich insbesondere nach der Infektionslage und der Situation in den Krankenhäusern des Landes. Was aktuell zu beachten ist, steht in der Corona-Schutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Ausbreitung des Coronavirus hat große Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen. Informationen zu aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags beantwortet Ihnen das Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen unter:
Telefon 0211.91191001 (Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann).
Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 Coronavirus vor Ort werden vom Kreisgesundheitsamt Unna und dem Team Ordnungsangelegenheiten der Stadt Lünen durchgeführt. Dazu gehören Quarantäneanordnungen sowie die Durchsetzung der Coronaverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Spezielle Rechtsfragen zur Coronaschutzverordnung oder anderer Vorschriften zum Infektionsschutz für das Gebiet der Stadt Lünen richten Sie bitte an: corona@luenen.de
Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie, zur Begrenzung eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit der Corona-Schutzverordnung Regelungen getroffen, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet eindämmen sollen.
Die aktuellen Rechtsgrundlagen und Regelungen für das Land Nordrehien Westfalen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Ihre Ansprechpersonen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, gesetzlicher Jugendschutz, Rechtsauskünfte Corona
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