- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Katharina
Hinz
- katharina.hinz.41@luenen.de
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Beratung von Bauwilligen, Architekten, Eigentümern, Handwerkern usw. in allen denkmalpflegerischen Fragen. Begutachtung und Festlegung der denkmalpflegerischen Anforderungen im Rahmen von Bauanträgen. Für den Bereich der Stadt Lünen nimmt die Abteilung Stadtplanung die Aufgabe der "Unteren Denkmalbehörde" wahr.
Hinweise zu(r):
- Unterschutzstellung bzw. zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Lünen,
- denkmalrechtlichen Erlaubnis (Im Sinne des Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine Genehmigung einzuholen.),
- Denkmalförderung,
- Steuerbescheinigungen.
Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege erhalten Sie hier.
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchGNW)
-
Denkmalschutz, Antrag Bescheinigung nach dem EStG
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
-
Denkmalschutz, Veräußerungs- oder Veränderungsanzeige
Anzeige des Eigentümerwechsels gem. § 10 DSchG NRW
-
Denkmalschutz - Antragsformular denkmalrechtliche Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer dekmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DschG NRW
Ihre Ansprechperson
Raum: 306, 3. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | |
---|---|
Montag: | 8:30 bis 15:00 Uhr |
Dienstag: | 8:30 bis 14:00 Uhr |
Mittwoch: | 8:30 bis 14:00 Uhr |
Donnerstag: | 8:30 bis 14:00 Uhr |