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Einbürgerung, Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Sie wollen Deutsche werden?

Sie wollen Deutscher werden?

Die Bundesrepublik Deutschland bietet ihren ausländischen Mitbürgern, die dauerhaft in Deutschland leben, die Einbürgerung an.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:

  • anrechenbarer, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
  • der Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels
  • die Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Kräften
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse (Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • die Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Straflosigkeit, mit Ausnahme von Bagatelldelikten
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Da abweichende Regelungen von den grundsätzlichen Voraussetzungen möglich sind, sollten Sie sich in einem persönlichen Gespräch vor der Antragstellung beraten und informieren lassen.

Einbürgerungsverfahren:

  1. Antrag
    Sie erhalten bei uns das erforderliche Antragsformular für Ihre Einbürgerung. Füllen Sie bitte diesen Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wieder bei der Abteilung Einbürgerung im Rathaus ein. Wir überprüfen dann Ihren Antrag.
  2. Zusicherung der Einbürgerung
    Liegen die Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung vor, erhalten Sie eine Zustimmung. Wenn Sie in diesem Zusammenhang Ihre jetzige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, stellen wir Ihnen eine Einbürgerungszusicherung aus.
  3. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
    Mit der Einbürgerungszusicherung wenden Sie sich an Ihre Heimatvertretung zwecks Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit. Die Erledigung der von Ihrem Herkunftsland verlangten Formalitäten liegt in Ihrem Interesse und gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten.
  4. Hinnahme von Mehrstaatigkeit
    Kommen Sie aus einem Land, das seinen Staatsangehörigen regelmäßig die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert, kann die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Sind Sie Bürgerin oder Bürger aus einem Staat der Europäischen Union, müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit vor einer Einbürgerung in Deutschland nicht ablegen. Die Einbürgerung kann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen.
  5. Einbürgerungsurkunde - Rechte und Pflichten
    Die von Ihrer Heimatvertretung ausgehändigte vorläufige Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit reichen Sie bei der Stadt Lünen, Abteilung Einbürgerung, ein. Nach einer weiteren Prüfung Ihres Antrages, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger. Sie sind gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

    Im Anschluss an die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde beantragen Sie im Bürgerbüro, Zimmer 33, im Erdgeschoss des Rathauses, Ihren deutschen Pass und/oder Personalausweis.

 

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    Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt

    Für jede volljährige Person                                  255,00 €

    Für jedes miteinzubürgerndes minderjähriges Kind     51,00 €

    Bitte beachten Sie, dass mit Antragstellung 75 % (191,00 € bzw. 38,00 €) als Anzahlung zu entrichten sind.

    Sollte sich nach Antragstellung herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllt sind und ein Ablehnungsbescheid erlassen werden, wird die Anzahlung nicht erstattet, sondern als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir zur Dauer des Verfahrens der Einbürgerung keine Angaben machen können.

    Unter Umständen kann das Verfahren sogar einige Jahre dauern, bis Sie die Einbürgerungsurkunde erhalten.

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sowie je nach Einzelfall weitere Vorschriften

    Staatsangehörigkeit, deutscher Pass, Ausländer, Integration, Migration, Einbürgerung, einbürgern, Deutscher werden,

    Ihre Ansprechpersonen

    Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsrecht
    Rathaus
    Raum: 129, 1. OG
    Willy-Brandt-Platz 1
    44532 Lünen
    Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 - 12:30 Uhr
    Dienstag:---
    Mittwoch:---
    Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
    Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsrecht
    Rathaus
    Raum: 130, 1. OG
    Willy-Brandt-Platz 1
    44532 Lünen
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    Tag
    Montag:08:00 - 12:30 Uhr
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    Mittwoch:---
    Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag:08:00 - 12:30 Uhr
    Kommunales Integrationsmanagement Einbürgerung
    Rathaus
    Raum: 128, 1. OG
    Willy-Brandt-Platz 1
    44532 Lünen
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    Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
    Freitag:08:00 - 12:30 Uhr