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Gissel
Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsrecht
1.1 Einbürg./Staatsangehörigk./Wahlen
Montag
08:00 - 12:30 Uhr
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Mittwoch
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08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
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- frank.gissel.13@luenen.de
Dietrich
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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Für den Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind die unterschiedlichsten Ereignisse ausschlaggebend: politische und rechtliche Entwicklungen (z. B. Sammeleinbürgerungen während des II. Weltkrieges oder Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit), aber auch persönliche (z. B. Geburt, Eheschließung, Adoption).
Sie können im Feststellungsverfahren anhand der von Ihnen vorgelegten Nachweise prüfen lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit derzeit besitzen. Im positiven Fall wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
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Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.
Für die Überprüfung, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind wir in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie den Antragsvordruck sorgfältig und so vollständig, wie es Ihnen möglich ist, ausfüllen und möglichst zahlreiche zweckdienliche Unterlagen einreichen.
Hierzu kommen unter anderem folgende Unterlagen in Betracht:
- Abstammungsurkunde des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern/ Großeltern des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Einbürgerungsurkunde/-n
- Urkunde/-n über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
- Bereits früher ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise
- Ausgestellte deutsche Reisepässe (auch bereits abgelaufene)
- Ausgestellte deutsche Bundespersonalausweise (auch bereits abgelaufene)
- Deutscher Kinderausweis
- Meldebescheinigung mit Vermerk der Staatsangehörigkeit
- Adoptionsnachweis bei Adoption durch einen deutschen Staatsangehörigen (bei minderjährigen Adoption)
- § 15 BVFG-Bescheinigung (für Spätaussiedler)
- Arbeitsbuch
- Soldbuch
- Wehrpass
- Volkslistenausweis
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine beispielhafte Aufzählung handelt. Im konkreten Einzelfall können weniger oder möglicherweise auch andere zusätzliche Unterlagen notwendig sein.
Wir empfehlen daher vor einem konkreten Antrag eine persönliche Rücksprache mit den Sachbearbeitern/ Sachbearbeiterinnen.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sowie je nach Einzelfall weitere Vorschriften
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Staatsangehörigkeitsausweis, Antrag auf
Antrag Staatsangehörigkeitsausweis
Ihre Ansprechpersonen
Raum: 130, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 1
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