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Fischereischein

Sprechblase: Was spart mir Zeit? - Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro

 

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Eine Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.

 

Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Ein Jugendfischereischein ist 1 Jahr gültig.

Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

 

Für die Neuausstellung eines Fischereischeins ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Bei einer Verlängerung können Sie sich vertreten lassen.

 

Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendfischereischeines ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig. Bei einer Verlängerung ist ebenfalls die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und des gesetzlichen Vertreters nötig.

1-Jahres-Fischereischein 16,00 €
5-Jahres-Fischereischein 48,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €
Ersatz-Fischereischein 10,00 €

  • Personalausweis/Reisepass
  • Zeugnis der Fischereiprüfung
  • Lichtbild
  • bisheriger Fischereischein (bei Verlängerung)
  • Vollmacht für beauftragte Personen im Original (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

 

Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Der elektronische Aufenthaltstitel dient dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren. Er ist nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Reisepass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist in der Regel kein Passersatz.

Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass neben dem elektronischen Aufenthaltstitel immer auch der gültige, anerkannte Reisepass oder Passersatz vorgelegt werden muss.

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Angelschein

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