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Martin
Tamsel
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Celina
Grube
4.8 Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
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Allgemeine Gefahrenabwehr
In dringenden Notfällen wählen Sie bitte den Notruf 112 oder den Polizeinotruf 110!
Unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes ergreift das Ordnungsamt die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung für die Allgemeinheit. Die Gefahr kann dabei sowohl vom Zustand einer Sache als auch dem Verhalten einer Person hervorgerufen werden. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den Polizeibehörden und Ordnungsbehörden gewährleistet.
Katastrophen gehören zum Leben. Fast täglich können wir über Katastrophen und größere Schadensereignisse in den vielfältigen Medien sehen, hören und lesen und nehmen die Bilder von Zerstörung und Leid wahr. Dabei gibt es nicht nur die großen Katastrophen, die ganze Landstriche für lange Zeit betreffen. Ein örtlicher „Starkregen“, ein schwerer Sturm, in der Folge ein Stromausfall oder ein Hausbrand können für jedes Individuum, jede Familie eine ganz persönliche Katastrophe auslösen, die es zu bewältigen gilt.
Nicht in diesen Aufgabenbereich fallen zivilrechtlich zu behandelnde Angelegenheiten, wie zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Ihre Ansprechpersonen
Immisionsschutz, Gefahrenabwehr, Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Raum: 132, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
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Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
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Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, ordnungsbehördliche Bestattungen, Zwangsunterbringung psychisch kranker Personen
Raum: 134
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
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