Online-Services

Gewerbeanzeige allgemein

Formiular Gewerbeanzeige

 

zurück zur Abteilung

Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten im Stadtgebiet Lünen sind der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung mit Beginn anzuzeigen. Ebenfalls anzuzeigen sind bei bereits angemeldeten Tätigkeiten, Veränderungen in der Betriebsform, des Gewerbegegenstandes, des Betriebsortes sowie der Beendigung der Tätigkeit. Auch eine Namensänderungen von Gewerbetreibenden ist anzeigepflichtig.

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Gaststätte, Trinkhalle, etc.) führen.

Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen sich die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter jeweils separat als Gewerbetreibende anmelden. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) ist der/die Geschäftsführer/in verpflichtet die Anzeige vorzunehmen.

Bestimmte Betriebe können erst angemeldet werden, wenn die hierzu erforderlichen Gewerbeerlaubnisse erteilt wurden oder, bei Handwerksbetrieben, die Eintragung in die Handwerksrolle vorgelegt wird (Handwerkskammer Dortmund, Ardeystr. 93, 44139 Dortmund, Tel.: 0231 54930)

Für einige Gewerbe sieht die Gewerbeordnung eine besondere Überwachungsbedürftigkeit vor. Hierzu zählen u. a. der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern (z. B. Unterhaltungselektronik, Computer, optische Geräte, Pelz- und Lederwaren, Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Edelmetalle, Schmuck)sowie der Betrieb von Reisebüros, Ehevermittlungen und Schlüsseldiensten. Wird ein derartiges Gewerbe an- oder umgemeldet, hat die Abteilung Ordnungangelegenheiten und Verkehrsüberwachung unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen.

 

Wichtiger Hinweis:
In bestimmten Fällen ist vor der Gewerbeanmeldung ein Informationsgespräch sinnvoll. Bitte wenden Sie sich an die auf dieser Seite aufgeführten Ansprechpartner.

Gewerbeanmeldung/Ummeldung  26 €

Juristische Person (GmbH etc.)    33 €

Jeder weitere Geschäftsführer

bei juristischer Person                13 €

 

Zweitschrift der Gewerbemeldung 15 €

 

 

    

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregistereintragung (z. B. bei GmbH, GmbH & Co. KG.)
  • Gewerberechtliche Erlaubnis soweit erforderlich
  • Eintragung in die Handwerksrolle
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)

Ihre Ansprechpersonen

Gewerbeanzeigen (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung)

Technisches Rathaus
Raum: 129, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

Fundbüro, Marktverwaltung, Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnisse

Technisches Rathaus
Raum: 127, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr