- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Natalie
Rickert
4.8 Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Montag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
- natalie.rickert.48@luenen.de
Renate
Mennes
4.8 Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Gewerbeanzeige allgemein
Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten im Stadtgebiet Lünen sind der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung mit Beginn anzuzeigen. Ebenfalls anzuzeigen sind bei bereits angemeldeten Tätigkeiten, Veränderungen in der Betriebsform, des Gewerbegegenstandes, des Betriebsortes sowie der Beendigung der Tätigkeit. Auch eine Namensänderungen von Gewerbetreibenden ist anzeigepflichtig.
Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Gaststätte, Trinkhalle, etc.) führen.
Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) müssen sich die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter jeweils separat als Gewerbetreibende anmelden. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) ist der/die Geschäftsführer/in verpflichtet die Anzeige vorzunehmen.
Bestimmte Betriebe können erst angemeldet werden, wenn die hierzu erforderlichen Gewerbeerlaubnisse erteilt wurden oder, bei Handwerksbetrieben, die Eintragung in die Handwerksrolle vorgelegt wird (Handwerkskammer Dortmund, Ardeystr. 93, 44139 Dortmund, Tel.: 0231 54930)
Für einige Gewerbe sieht die Gewerbeordnung eine besondere Überwachungsbedürftigkeit vor. Hierzu zählen u. a. der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern (z. B. Unterhaltungselektronik, Computer, optische Geräte, Pelz- und Lederwaren, Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Edelmetalle, Schmuck)sowie der Betrieb von Reisebüros, Ehevermittlungen und Schlüsseldiensten. Wird ein derartiges Gewerbe an- oder umgemeldet, hat die Abteilung Ordnungangelegenheiten und Verkehrsüberwachung unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen.
Wichtiger Hinweis:
In bestimmten Fällen ist vor der Gewerbeanmeldung ein Informationsgespräch sinnvoll. Bitte wenden Sie sich an die auf dieser Seite aufgeführten Ansprechpartner.
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- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregistereintragung (z. B. bei GmbH, GmbH & Co. KG.)
- Gewerberechtliche Erlaubnis soweit erforderlich
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
Ihre Ansprechpersonen
Gewerbeanzeigen (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung)
Raum: 129, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Fundbüro, Marktverwaltung, Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnisse
Raum: 127, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr |
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