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Gewerbeanzeige Handwerk

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Die selbstständige Ausübung eines Handwerks ist bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung anzuzeigen.

Vor der Aufnahme der Betriebstätigkeit und der hierfür vorgeschriebenen Anzeige der Tätigkeit bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich.

In die Handwerksrolle wird im Regelfall nur derjenige eingetragen, der in dem entsprechenden Handwerk die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Eintragung kommt somit einer Erlaubnis für die Gewerbeausübung gleich. Die Ausführung von Handwerksarbeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle kann als "Schwarzarbeit" mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Informationen darüber, ob es sich bei einer beabsichtigten Tätigkeit um ein Handwerk handelt, erteilt die zuständige Handwerkskammer Dortmund, Ardeystr. 93, 44139 Dortmund, Tel. 0231 5493-0.

Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung                    26 €

Juristische Person (GmbH etc.)                                 33 €

Jeder weitere Geschäftsführer                                   13 €

 

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung in die Handwerksrolle erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer.

- Personalausweis oder Reisepass

- Eintragung in die Handwerksrolle

Ihre Ansprechperson

Gewerbeanzeigen (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung)

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