Die selbstständige Ausübung eines Handwerks ist bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung anzuzeigen.
Vor der Aufnahme der Betriebstätigkeit und der hierfür vorgeschriebenen Anzeige der Tätigkeit bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich.
In die Handwerksrolle wird im Regelfall nur derjenige eingetragen, der in dem entsprechenden Handwerk die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Eintragung kommt somit einer Erlaubnis für die Gewerbeausübung gleich. Die Ausführung von Handwerksarbeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle kann als "Schwarzarbeit" mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Informationen darüber, ob es sich bei einer beabsichtigten Tätigkeit um ein Handwerk handelt, erteilt die zuständige Handwerkskammer Dortmund, Ardeystr. 93, 44139 Dortmund, Tel. 0231 5493-0.
- Personalausweis oder Reisepass
- Eintragung in die Handwerksrolle
Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung 26 €
Juristische Person (GmbH etc.) 33 €
Jeder weitere Geschäftsführer 13 €
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung in die Handwerksrolle erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer.
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Bernd
Wiesner
Abteilungsleitung
_Allgemeine Servicezeiten
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Raum:
136, 1. OG
Email:
bernd.wiesner.48@luenen.de
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
- Telefon
- siehe Ansprechpersonen
- Fax
- 02306 104-211740
- Bemerkung
Heike
Menkowski
Gewerbean-, um- und abmeldungen
4.8 Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Montag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Raum:
129, 1. OG
Email:
heike.menkowski.48@luenen.de
Gewerbeanzeige Handwerk
Die selbstständige Ausübung eines Handwerks ist bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung anzuzeigen.
Vor der Aufnahme der Betriebstätigkeit und der hierfür vorgeschriebenen Anzeige der Tätigkeit bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich.
In die Handwerksrolle wird im Regelfall nur derjenige eingetragen, der in dem entsprechenden Handwerk die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Eintragung kommt somit einer Erlaubnis für die Gewerbeausübung gleich. Die Ausführung von Handwerksarbeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle kann als "Schwarzarbeit" mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Informationen darüber, ob es sich bei einer beabsichtigten Tätigkeit um ein Handwerk handelt, erteilt die zuständige Handwerkskammer Dortmund, Ardeystr. 93, 44139 Dortmund, Tel. 0231 5493-0.
Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung 26 €
Juristische Person (GmbH etc.) 33 €
Jeder weitere Geschäftsführer 13 €
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung in die Handwerksrolle erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer.
- Personalausweis oder Reisepass
- Eintragung in die Handwerksrolle
Ihre Ansprechperson
Raum: 129, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |