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Gewerbeerlaubnis Gaststättengewerbe

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist. Zum Gaststättengewerbe gehören vorrangig Schank- u. Speisewirtschaften, Restaurants, Hotels mit Restaurantbetrieb, Diskotheken sowie Imbissbetriebe, Eisdielen, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.

Eine Erlaubnis wird nicht benötigt, wenn keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden. Eine Gewerbeanzeige ist allerdings erforderlich.

Bei einem Pächterwechsel kann eine vorläufige Erlaubnis kurzfristig erteilt werden, wenn der Betrieb nicht länger als ein Jahr zuvor geschlossen war. Bei Neubetrieben oder der Übernahme eines über ein Jahr geschlossenen Betriebes muss vor der Eröffnung ein längerer Bearbeitungszeitraum, bedingt durch die Anforderung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, eingeplant werden.

Wer kurzfristig aus besonderem Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (z.B. Bierstände bei Vereinsfeiern etc.) abgeben will, bedarf einer gaststättenrechtlichen Gestattung.

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  • Personalausweis/Pass mit Aufenthaltserlaubnis
  • 3 maßstabsgerechte Grundrisszeichnungen (1:100)  aller Betriebsräume (z. B. EG, 1. OG, 2 OG, KG), ohne Dienstsiegel und ohne Stempel und Nutzflächenberechnung
  • Nachweis der Industrie- u. Handelskammer über die Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz oder die Bescheinigung über die Befreiung von der Unterrichtung
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden
  • 3 Lagepläne (die zur Gaststätte gehörenden Kfz-Stellplätze sind einzuzeichnen)
  • Pachtvertrag (Kopie mit Angabe der mtl. Pacht für die gewerblichen Räume einschließlich Mehrwertsteuer)

 

 

Gaststätte, Imbiss, Kiosk, Trinkhalle, Diskothek, Hotel, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Bar, Beherbergungsbetrieb, Bistro, Kneipe, Pinte

Ihre Ansprechperson

Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse, Infektionsschutz

Technisches Rathaus
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