- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Renate
Mennes
4.8 Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Montag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
- renate.mennes.48@luenen.de
Gewerbeerlaubnis Geldspielgeräte
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist.
Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- oder Speisewirtschaften, Spielhallen oder konzessionierte Buchmacher aufgestellt werden. Der gewerbliche Aufsteller benötigt hierfür die sogenannte Aufstellerlaubnis sowie im Einzelfall die betriebsbedingte Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes.
Ab dem 10.11.19 dürfen in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.
- Formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden
(nicht älter als drei Monate) - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gewerbeordnung, § 33 c, Spielverordnung (SpielV)
Ihre Ansprechperson
Fundbüro, Marktverwaltung, Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnisse
Raum: 127, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | |
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