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Gewerbeerlaubnis Pfandleihgewerbe

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Für die Ausübung des Pfandleih-/Pfandleihvermittlungsgeschäftes ist eine Erlaubnis erforderlich, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist.
Pfandleiher sind Gewerbetreibende, die gegen ein sogenanntes Faustpfand (Gegenstand) ein Gelddarlehen gewähren. Die Ausübung des Gewerbes bedarf einer besonderen Erlaubnis.

  • Formloser Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über ausreichende Barmittel
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
Leihhaus, Pfandleiher, Pfand, Pfänder

Ihre Ansprechperson

Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse, Infektionsschutz

Technisches Rathaus
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