Für die Ausübung des Pfandleih-/Pfandleihvermittlungsgeschäftes ist eine Erlaubnis erforderlich, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist.
Pfandleiher sind Gewerbetreibende, die gegen ein sogenanntes Faustpfand (Gegenstand) ein Gelddarlehen gewähren. Die Ausübung des Gewerbes bedarf einer besonderen Erlaubnis.
- Formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
- Nachweis über ausreichende Barmittel
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Bernd
Wiesner
Abteilungsleitung
_Allgemeine Servicezeiten
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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bernd.wiesner.48@luenen.de
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
- Telefon
- siehe Ansprechpersonen
- Fax
- 02306 104-211740
- Bemerkung
Friedhelm
Gerwinat
Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse
4.8 Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Montag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Raum:
130, 1. OG
Email:
friedhelm.gerwinat.48@luenen.de
Gewerbeerlaubnis Pfandleihgewerbe
Für die Ausübung des Pfandleih-/Pfandleihvermittlungsgeschäftes ist eine Erlaubnis erforderlich, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist.
Pfandleiher sind Gewerbetreibende, die gegen ein sogenanntes Faustpfand (Gegenstand) ein Gelddarlehen gewähren. Die Ausübung des Gewerbes bedarf einer besonderen Erlaubnis.
- Formloser Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
- Nachweis über ausreichende Barmittel
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
Ihre Ansprechperson
Raum: 130, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr |
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