Online-Services

Gewerbeerlaubnis Spielhallen

Geldspielgerät
Geldspielgeräte


zurück zur Abteilung

Wer eine Spielhalle betreiben will, bedarf einer Erlaubnis, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist.

Die Erlaubnis ist persönlicher und sachlicher Natur. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Betreibers, sind im Erlaubnisverfahren die Räume, in denen die Spielhalle betrieben werden soll, zu prüfen.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Grundrisszeichnung der Gewerbestätte (dreifach)
  • Nutzflächenberechnung (dreifach)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
Spielhalle

Ihre Ansprechperson

Fundbüro, Marktverwaltung, Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnisse

Technisches Rathaus
Raum: 127, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr