Wer eine Spielhalle betreiben will, bedarf einer Erlaubnis, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist.
Die Erlaubnis ist persönlicher und sachlicher Natur. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Betreibers, sind im Erlaubnisverfahren die Räume, in denen die Spielhalle betrieben werden soll, zu prüfen.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Kopie des Pachtvertrages
- Grundrisszeichnung der Gewerbestätte (dreifach)
- Nutzflächenberechnung (dreifach)
- Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Bernd
Wiesner
Abteilungsleitung
_Allgemeine Servicezeiten
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Raum:
136, 1. OG
Email:
bernd.wiesner.48@luenen.de
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
- Telefon
- siehe Ansprechpersonen
- Fax
- 02306 104-211740
- Bemerkung
Renate
Mennes
Fundbüro, Marktverwaltung, Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnisse
4.8 Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung
Montag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Raum:
127, 1. OG
Email:
renate.mennes.48@luenen.de
Gewerbeerlaubnis Spielhallen
Wer eine Spielhalle betreiben will, bedarf einer Erlaubnis, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist.
Die Erlaubnis ist persönlicher und sachlicher Natur. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Betreibers, sind im Erlaubnisverfahren die Räume, in denen die Spielhalle betrieben werden soll, zu prüfen.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Kopie des Pachtvertrages
- Grundrisszeichnung der Gewerbestätte (dreifach)
- Nutzflächenberechnung (dreifach)
- Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
Ihre Ansprechperson
Raum: 127, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |