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Gewerbeerlaubnis Versteigerer

Versteigerungshammer

 

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Für die Versteigerung fremder Sachen, Grundstücke oder Rechte ist eine Versteigerungserlaubnis erforderlich, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist.

Eine gewerbliche Versteigerung liegt vor, wenn innerhalb einer zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltung eine Mehrzahl von Personen vom gewerblich tätigen Versteigerer aufgefordert wird, eine Sache, ein Grundstück oder ein Recht zu erwerben.

  • Formloser Antrag
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes
  • Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung
  • Nachweis einer Dienstanweisung

Ihre Ansprechperson

Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse, Infektionsschutz

Technisches Rathaus
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