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Gewerbeüberwachung

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Gewerbebetriebe werden in unregelmäßigen Abständen aufgesucht und auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Vorrangig bezieht sich die Kontrolle auf die Preisauszeichnung der angebotenen Waren sowie die Anbringung von Namenshinweisen der Betreiber im Eingangsbereich der Geschäftslokale.

Die hygiene- und lebensmittelrechtliche Überwachung von Gaststätten- und Lebensmittelbetrieben wird vom Kreis Unna, Abteilung Lebensmittelüberwachung, Tel. 02303 27-0,  wahrgenommen.

Ihre Ansprechperson

Fundbüro, Marktverwaltung, Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnisse

Technisches Rathaus
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