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Gewerbezentralregisterauszug

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Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten.

Im Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße geführt. Der Gewerbezentralregisterauszug kann persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Betriebsstätten, die in Lünen ansässig sind oder sich ansiedeln wollen sowie Personen, die einen Beruf oder eine Tätigkeit in Lünen ausüben, ausüben wollen und in Lünen gemeldet sind.

  • natürliche Personen: Personalausweis, Reise- oder Nationalpass
  • juristische Personen: Nachweis über die Vertretungsvollmacht, Angaben über Rechtsform, Handelsregister-Nummer und Sitz des Unternehmens

Ihre Ansprechpersonen

Gewerbeanzeigen (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung)

Technisches Rathaus
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Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
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Fundbüro, Marktverwaltung, Geldspielgeräte, Spielhallenerlaubnisse

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