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Hilfe zur Pflege

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- Hilfe zur Pflege - innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

Hilfe zur Pflege wird gewährt, wenn die Voraussetzungen der §§ 61 ff. SGB XII  vorliegen. Wenn keine Pflegekasse Leistungen erbringt, kann darüber hinaus entweder ein Pflegegeld der Pflegegrade 1 bis 5 oder Pflegesachleistungen gewährt werden.

Anträge auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können beim Kreis Unna, Fachbereich Arbeit und Soziales, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna eingereicht werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Antrag vor Ort in Lünen zur Weiterleitung an den Kreis Unna abzugeben.

Je nach Einzelfall. Bitte informieren Sie sich nach Möglichkeit vorab telefonisch bei Ihrer zuständigen Ansprechperson in der Abteilung 1.6 Wohnen und Soziales - Soziale Grundsicherung.

  • Sozialgesetzbücher (SGB)

Ihre Ansprechperson

Gruppenleitung, Brambauer, Geistviertel, Lippholthausen
Rathaus
Raum: 50, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:8:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:13:30 - 16:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr