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Ordnungsbehördlicher Jugendschutz

Jugendschutz
Spielende Jugendliche
Jugendschutz

Dieses, heute eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Es richtet sich vorrangig an Gewerbetreibende und regelt die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabak, den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen sowie die Abgabe von Computerspielen und Filmen.

Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz regelt darüber hinaus, was jugendbeeinträchtigend, jugendgefährdend und schwer jugendgefährdend ist. Verstöße können mit Straf- und Bußgeldern geahndet werden. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz schützt somit Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) - KindArbSchV

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend und gibt Eltern Orientierung bei Fragen des Jugendschutzes.

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