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Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen

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Der Rat der Stadt Lünen hat am 26.02.2014 das Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Lünen beschlossen.

Für die Unterbringung direkt nach der Ankunft ist die Unterbringung in Wohnheimen vorgesehen. Nach einer positiv durchlaufenen Orientierungsphase von 6 bis 24 Monaten können die Flüchtlinge eine Wohnung außerhalb der städtischen Unterkunft beziehen.

  • Begleitet und betreut werden sie vor und nach dem Umzug von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Betreuungsdienstes der Caritas Lünen-Selm-Werne e.V., des Deutschen Roten Kreuzes, der AWO Bildung + Lernen sowie der Satdt Lünen,
  • der Ausländerbehörde und
  • der Abteilung Wohnen und Soziales der Stadt Lünen.

Die Gemeinden sind nach § 1 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Stadt Lünen hat mit dem Konzept zu Unterbrinung und Betreuung von Flüchtlingen für sich selbst einen Leitfaden entwickelt, wie die Aufnahme und Betreuung mit dem Ziel einer gelungenen Integration erfolgen soll.

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