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Ladenöffnungszeiten

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Das Ladenöffnungsgesetz NRW regelt für gewerbliche Verkaufsstellen die Öffnungszeiten und die Zeiten, in denen sie geschlossen sein müssen.
Gewerbliche Verkaufsstellen dürfen montags bis samstags von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet sein. An Sonntagen sind sie geschlossen zu halten.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Trinkhallen, die alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten
  • Gaststätten, Cafe's, Eisdielen
  • Verkaufsstellen von Backwaren, Zeitschriften und  Blumenverkaufsstellen für die Dauer von bis zu 5 Stunden

Der Rat der Stadt Lünen ist befugt, jährlich bis zu 4 verkaufsoffene Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken zu beschließen.

Ihre Ansprechpersonen

Gewerbeuntersagungen, Spielhallen und Wettbüros

Technisches Rathaus
Raum: 135, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse, Infektionsschutz

Technisches Rathaus
Raum: 130, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr, 13.30 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:30 Uhr