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Meldebescheinigung

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Eine Meldebescheinigung ist ein Nachweis über die Meldedaten einer Person.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung ist der Wohnsitz in Lünen.

 

Bei der Beantragung einer Meldebescheinigung können Sie sich vertreten lassen. Dafür müssen Sie eine andere Person bevollmächtigen.

Die Beantragung kann auch schriftlich erfolgen. Bitte übersenden Sie dafür die vollständigen Unterlagen. Die Gebühr ist zu überweisen oder per Barscheck zu entrichten.

9,00 € pro Meldebescheinigung

Bei schriftlicher Beantragung überweisen Sie den Betrag bitte auf folgendes Konto

  • Sparkasse an der Lippe

        IBAN: DE16 4415 2370 0000 0023 45

        BIC: WELADED1LUN

  • oder Postbank Dortmund

       IBAN: DE30 4401 0046 0001 6604 66

       BIC: PBNKDEFF

Eine Befreiung von der Gebühr ist möglich bei Bescheinigungen für Rentenzwecke oder zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter. In diesen Fällen ist ein Nachweis der fordernden Stelle erforderlich.

  • Personalausweis / Reisepass
  • Vollmacht im Original (entfällt bei persönlicher Beantragung)
  • Ausweis der bevollmächtigten Person (entfällt bei persönlicher Beantragung)

 

Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Der elektronische Aufenthaltstitel dient dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren. Er ist nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Reisepass oder Passersatz.

Der elektronische Aufenthaltstitel ist in der Regel kein Passersatz.

Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass neben dem elektronischen Aufenthaltstitel immer auch der gültige, anerkannte Reisepass oder Passersatz vorgelegt werden muss.

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Ihre Ansprechperson

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Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
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Montag:07:30 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Donnerstag:09:00 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 bis 12:30