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Melderegisterauskunft

Sprechblase: Wer spart mir Zeit? Mein Lünen! Termin im Bürgerbüro vereinbaren

 

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Es können Auskünfte aus dem Melderegister beantragt werden. Dabei wird zwischen einfachen und erweiterten Melderegisterauskünften unterschieden.

Die einfache Melderegisterauskunft umfasst

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften sowie,
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft können zusätzlich

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

mitgeteilt werden.

Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Es bedarf grundsätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Werbung und/oder Adresshandel genutzt wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben. Erweiterte Melderegisterauskünfte bedürfen der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses an den zu erteilenden Daten.

 

Sollte aus der Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder andere schutzwürdige Interessen erwachsen, kann eine Auskunftssperre beantragt werden.

Eine Auskunftssperre können Sie schriftlich oder persönlich beantragen. Für eine persönlche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.

 

Seit April 2018 bietet das Bürgerbüro der Stadt Lünen Online-Melderegisterauskünfte an.

Sie können einfache Melderegisterauskünfte (§ 44 BMG) schnell und einfach über unser Online-Portal beantragen und erhalten im Regelfall unmittelbar die gewünschte Auskunft. Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmen und Privatpersonen, die regelmäßig Melderegisterauskünfte beantragen. Für Einzelanfragen und erweitere Melderegisterauskünfte (§ 45 BMG) bleibt der gewohnte Service des Bürgerbüros erhalten.

Wenn Sie das Angebot zukünftig in Anspruch nehmen möchten, nutzen Sie bitte für Ihre Melderegisteranfrage unser Online-Portal.

  • Einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
  • Melderegisterauskunft aus dem Archiv 15,00 € - 40,00 € je nach Aufwand

Bei schriftlicher Beantragung überweisen Sie die Gebühr bitte auf folgendes Konto

  • Sparkasse an der Lippe

        IBAN: DE16 4415 2370 0000 0023 45

        BIC: WELADED1LUN

  • oder Postbank Dortmund

        IBAN: DE30 4401 0046 0001 6604 66

        BIC: PBNKDEFF

Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen per Scheck nicht mehr akzeptieren können!

  • Antragsformular bzw. formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweis der Gebührenzahlung

Ihre Ansprechperson

Rathaus
Raum: 33 EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
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Tag
Montag:07:30 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 bis 12:30
Donnerstag:09:00 bis 12:30 und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 bis 12:30