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Messen und Ausstellungen - Erlaubnis

Messestand

 

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Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt. Der Verkauf findet überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer statt. Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Für die Durchführung von Messen und Ausstellungen ist eine Erlaubnis (Festsetzung) der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung erforderlich.

  • Formloser Antrag
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbeanzeige
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
  • Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis (Name, Anschrift, Warenangebot)

    Gewerbeordnung, §§ 65, 69

    Messe, Ausstellung, Markt

    Ihre Ansprechperson

    Gewerbeuntersagungen, Spielhallen und Wettbüros

    Technisches Rathaus
    Raum: 135, 1. OG
    Willy-Brandt-Platz 5
    44532 Lünen
    Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 - 16:00 Uhr
    Freitag:08:00 - 12:30 Uhr