Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt. Der Verkauf findet überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer statt. Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Für die Durchführung von Messen und Ausstellungen ist eine Erlaubnis (Festsetzung) der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung erforderlich.
Gewerbeordnung, §§ 65, 69
- Formloser Antrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbeanzeige
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
- Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis (Name, Anschrift, Warenangebot)
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
Bernd
Wiesner
Abteilungsleitung
_Allgemeine Servicezeiten
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Raum:
136, 1. OG
Email:
bernd.wiesner.48@luenen.de
- Anschrift
- 001Willy-Brandt-Platz 544532Lünen
- Telefon
- siehe Ansprechpersonen
- Fax
- 02306 104-211740
- Bemerkung
Wolfgang
Starost
Gewerbeuntersagungen, Spielhallen und Wettbüros
_Allgemeine Servicezeiten
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Raum:
135, 1. OG
Email:
wolfgang.starost.48@luenen.de
Messen und Ausstellungen - Erlaubnis

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt. Der Verkauf findet überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer statt. Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.
Für die Durchführung von Messen und Ausstellungen ist eine Erlaubnis (Festsetzung) der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung erforderlich.
- Formloser Antrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbeanzeige
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
- Vorläufiges Teilnehmerverzeichnis (Name, Anschrift, Warenangebot)
Gewerbeordnung, §§ 65, 69
Ihre Ansprechperson
Raum: 135, 1. OG
Willy-Brandt-Platz 5
44532 Lünen
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |