Nichtraucherschutzgesetz
Seit 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen ein striktes Nichtraucherschutzgesetz. Es gibt unter anderem keine Ausnahmen im Gaststättenbereich und in Schulen mehr, Verstöße können seitdem strenger geahndet werden. Die Abteilung Ordnungsangelegenheiten führt entsprechende Kontrollen durch.
Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar (Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen).
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