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Parkausweise gemäß der StVO

Parkausweise, Parkgenehmigungen & Parkerleichterungen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt die Abteilung Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung aus.


► Weitere Informationen zu Parkausweise und Ausnahmegenehmigungen


Das aktuelle Merkblatt zur Beantragung einer pauschalierten Ausnahmegenehmigung für Gewerbebetriebe bei Reparatur- und Montagearbeiten steht Ihnen hier als Download zur Verfügung: Merkblatt Handwerkerparkausweis.

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Montag:08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr
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Freitag:08:00 - 12:30 Uhr

Zentrale Kontaktdaten

  • Parkausweis Ambulante Alten- und Pflegedienste

    Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises für ambulante Alten- und Pflegedienste (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO)

  • Parkausweis Handwerker

    Antrag auf Erteilung eines Handwerker-Parkausweises (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO)

  • Parkausweis Handwerker Merkblatt

    Merkblatt zur Beantragung einer pauschalierten Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NW) vom 04.12.2015 für Gewerbebetriebe bei Reparatur- und Montagearbeiten.

  • Parkausweis Krankentransporte

    Antrag für eine Ausnahmegenehmigung für Krankentransporte (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO)

  • Parkausweis Marktbeschicker

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises Marktbeschicker (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO) in der Stadt Lünen

  • Parkberechtigung Anwohner

    Antrag für einen PKW-Stellplatz, Sonderparkberechtigung für Anwohner

  • Parkerleichterung für besondere Gruppen

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO über Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung.

  • Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit aG

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. für Blinde (Merkmal aG oder Bl)