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Ratten- und Schädlingsbekämpfung

Ratte unter Holzbalken

 

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Die Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung trifft als Ordnungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen, um eine Krankheitsübertragung durch tierische Schädlinge zu verhindern. Hierunter fallen vorrangig Maßnahmen zur Rattenbekämpfung. Bei einem festgestellten Rattenbefall beauftragt die Ordnungsbehörde ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen mit der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Bitte wenden Sie sich an den angegebenen Ansprechpartner.

 

Eine telefonische Benachrichtigung über einen festgestellten Rattenbefall ist ausreichend.

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Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse, Infektionsschutz

Technisches Rathaus
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