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Reisegewerbekarte

Straßenverkaufsstand


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Ein Reisegewerbe übt aus, wer, außerhalb einer Betriebsstätte oder ohne eine Betriebsstätte zu haben, Waren oder Leistungen ohne vorherige Bestellung anbietet oder Bestellungen entgegen nimmt (z. B. Haustürgeschäfte, Schausteller, Zirkusunternehmen, Jahrmarktbeschicker, Eis- oder Imbissverkauf aus mobilen Fahrzeugen). Darüber hinaus bedürfen Schausteller und Zirkusunternehmer einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen (z. B. eine GmbH) erteilt werden. Die Erlaubnis kann hier beantragt werden, wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) oder die beantragende juristische Person ihren Firmensitz in Lünen haben.

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte erforderlich, die bei der Abteilung Ordnungsangelegenheiten und Verkehrsüberwachung zu beantragen ist. Die Reisegewerbekarte wird zeitlich unbegrenzt erteilt.

- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauskunft (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

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Ihre Ansprechperson

Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeerlaubnisse, Infektionsschutz

Technisches Rathaus
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