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Reisepass

Sprechblase: Wer spart mir Zeit? Mein Lünen! Termin im Bürgerbüro vereinbaren

 

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Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument.

Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Eine Beratung zu Einreisebestimmungen durch das Bürgerbüro findet nicht statt.

 

Ein Reisepass muss persönlich durch den Betroffenen oder seinen gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein.

Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Reisepass vom Betroffenen selbst beantragt werden. Falls vorher noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, muss bei Antragsstellung ein Identitätszeuge (z. B. die Eltern) anwesend sein.

 

Reisepässe werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Produktion dauert ca. 8 Wochen.

Bei Eheschließung können Reisepässe mit neuem Ehenamen frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beantragt werden.

Reisepässe sind 10 Jahre, bzw. 6 Jahre bei unter 24-jährigen, gültig.

 

Wird ein Reisepass kurzfristig benötigt kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Ein Express-Reisepass liegt in der Regel am 3. Werktag nach Beantragung zur Abholung bereit, wenn der Reisepass bis 11:30 Uhr beantragt wurde. Eine Garantie hierfür wird jedoch nicht übernommen. 

 

Es kann ein Zweitpass ausgestellt werden. Für die Ausstellung eines Zweitpasses ist der Nachweis eines berechtigten Interesses nötig. Zweitpässe sind 6 Jahre gültig.

 

Der Verlust eines Reisepasses muss persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden.

 

Hier können Sie den Status Ihres beantragten Dokuments verfolgen.

60,00 € ab dem 24. Lebensjahr

37,50 € vor dem 24. Lebensjahr

32,00 € Aufschlag bei Express-Reisepass

22,00 € Aufschlag bei Reisepass mit 48-Seiten

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten im Haushalt; persönlich oder für einen nicht anwesenden Elternteil schriftlich mit Ausweisdokumenten (bei Beantragung für Minderjährige)
  • Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige)
  • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Nachweis der zukünftigen Namensführung (bei Beantragung vor einer Eheschließung)

Wir empfehlen Ihnen Ihr Familienbuch zur Beantragung mitzubringen.

Reisepass Passport Pass

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