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Schülerbeförderung

Schülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.

Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg (Fußweg) in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe (Klassen 1-4) mehr als 2 km, der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km sowie der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) mehr als 5,0 km beträgt.

Es wird der Fußweg zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der gewählten Schulform zugrunde gelegt.

Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Unna erhalten ein "FlashTicket plus", anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Dortmund erhalten ein "SchokoTicket" zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Schülerfahrkosten ist die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO).

Link zur VKU: Schülerticket Westfalen

Schülerfahrkosten FlashTicket plus Schoko-Ticket Beförderung Flash-Ticket plus SchokoTicket Schokoticket Schülerfahrkostenverordnung Schulgesetz Fußweg Busticket für Schülerinnen und Schüler
Busticket (für Schüler:innen)

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