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Schwarzarbeit

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Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist von besonderer Aktualität. Die örtliche Ordnungsbehörde nimmt neben dem Zoll und Landesfinanzbehörden Aufgaben nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwArbG) wahr.

Ermittlungsverfahren werden durch das Hauptzollamt und die Staatsanwaltschaft durchgeführt. 

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Gewerbeuntersagungen, Spielhallen und Wettbüros

Technisches Rathaus
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44532 Lünen
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