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Soforthilfe zur Unwetterkastrophe

Die Landesregierung stellt Soforthilfen für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Die Beantragung der Mittel erfolgt über die jeweilige Kommune. Über den Link www.land.nrw/soforthilfe erreichen Bürgerinnen und Bürger die Website der Landesregierung mit allen wichtigen Fragen und Antworten zur Soforthilfe. Außerdem können dort undam Ende dieser Seite die benötigten Formulare herunterladen werden. Diese können per Mail an soforthilfe@luenen.de oder per Post bei der Stadtverwaltung Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen, eingereicht werden. Die Formulare gibt es außerdem in der kommenden Woche am Servicepoint im Rathaus.

Für Fragen steht das Bürgertelefon der Stadt Lünen unter der Rufnummer 02306 104-2020 zur Verfügung.

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Unwetter-Soforthilfe

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